Haben Sie schon seit längerem das Gefühl, Sie bräuchten mal wieder eine Auszeit, um wieder Ihre Kräfte aufzutanken?
Veronikas Betreuung ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches sich, mit viel Liebe und Hingabe, um die Entlastung pflegender Angehöriger und die Familienbetreuung/Familienunterstützung kümmert. Wir unterstützen Sie rund um Buchholz in der Nordheide und Umgebung.
Veronikas Betreuung arbeitet mit viel Sorgfalt und Leidenschaft, überzeugen Sie sich selbst und Sie werden den nächsten Besuch von Veronikas Betreuung sehnsüchtig erwarten.
Sie können aufgrund Erkrankung, Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt zurzeit nicht allein bestreiten? Die Haushaltshilfen von Veronikas Betreuung unterstützen und entlasten Sie in Buchholz in der Nordheide und Umgebung.
Mit der Wahl von Veronikas Betreuung entscheiden Sie sich für einen kompetenten und erfahrenen Dienstleister.
Mit rund 20 Jahren beruflichen Erfahrungen in der Pflegebranche kann ich Sie vollumfänglich zu allen Gebieten rund um Familienunterstützung, Familienbetreuung, Haushaltshilfe, Betreuung und diversen weiteren Unterstützungen beraten. Mit Veronikas Betreuung haben Sie in Buchholz in der Nordheide also einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.
Was für Veronikas Betreuung in Buchholz in der Nordheide spricht:
Alle Mitarbeiter haben mindestens eine Basisqualifikation für Helferinnen nach § 45 SGB XI oder sind sogar Pflegefachkräfte. Alle Mitarbeiter weisen ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Wir sind zuverlässig und planen die Termine nach Ihren Wünschen und Bedarf.
Eine Stamm- und Vertretungskraft wird in der Haushaltshilfe und Betreuung bei Ihnen zu Hause eingesetzt.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Kontaktformular schnellstens zur Verfügung.
Das Kontaktformular befindet sich am Ende dieser Seite unter dem Punkt „Kontakt aufnehmen“.
Eine Haushaltshilfe kann von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt und abgerechnet werden, wenn die Person, die den Haushalt sonst erledigt ausfällt. Es entsteht somit ein Bedarf an Unterstützung in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Voraussetzungen:
In folgende Situation ist eine Genehmigung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach § 38 SGB V möglich:
Ja, auch mit einer Erkrankung und einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Unterstützung von einer Haushaltshilfe. Jedoch nur, wenn keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt und Sie den Haushalt nicht weiterführen können.
Voraussetzung:
Eine Haushaltshilfe kann in folgenden Bereichen Unterstützung anbieten:
Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie!
Die Krankenkasse genehmigt eine Haushaltshilfe für:
Unsere herzliche Kundenbetreuung berät Sie hierzu umfangreich. Bei Fragen nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf.
Der Eigenanteil für die Haushaltshilfe auf Rezept beträgt hier 10 %, jedoch mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Tag.
Von der Zuzahlung befreit sind:
Gerne unterstützen Sie die Haushaltshilfen von Veronikas Betreuung auch in der Schwangerschaft, denn auch hier gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Eine Haushaltshilfe aufgrund einer Schwangerschaft wird erst dann genehmigt, wenn die Schwangerschaft der Grund für die Einschränkung ist und zudem im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt. Manche Krankenkassen (wie z.B. die BARMER Krankenkasse) ist hier großzügiger, es muss kein Kind im Haushalt leben, um die Unterstützung einer Haushaltshilfe zu genießen.
Hierzu stellt Ihnen der Arzt eine Verordnung aus, in dem er folgende Angaben tätigt:
Für eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, die über die Krankenkasse finanziert wird, nenne ich hier einige Beispiele:
Veronikas Betreuung unterstützt und entlastet Sie in allen Formalitäten, um die Abrechnung müssen Sie sich nicht kümmern, diese wird von Veronikas Betreuung übernommen.
Überzeugen Sie sich selbst von unseren Leistungen!
Veronikas Betreuung unterstützt Sie in Buxtehude, Neu Wulmstorf, Hollenstedt, Moisburg, Buchholz in der Nordheide, Rosengarten und Elstorf.
Weitere Gebiete auf Anfrage.