Veronikas Betreuung

Veronikas Betreuung:
Familienunterstützung und Haushaltshilfe in Buchholz in der Nordheide

Sorgfältige und eigenständige Haushaltshilfen bei Erkrankung, Schwangerschaft und Entbindung in Buchholz in der Nordheide

Familienunterstützung in Buchholz in der Nordheide mit Veronikas Betreuung

Haben Sie schon seit längerem das Gefühl, Sie bräuchten mal wieder eine Auszeit, um wieder Ihre Kräfte aufzutanken?

Veronikas Betreuung ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches sich, mit viel Liebe und Hingabe, um die Entlastung pflegender Angehöriger und die Familienbetreuung/Familienunterstützung kümmert. Wir unterstützen Sie rund um Buchholz in der Nordheide und Umgebung.

Veronikas Betreuung arbeitet mit viel Sorgfalt und Leidenschaft, überzeugen Sie sich selbst und Sie werden den nächsten Besuch von Veronikas Betreuung sehnsüchtig erwarten.

 

Sie können aufgrund Erkrankung, Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt zurzeit nicht allein bestreiten? Die Haushaltshilfen von Veronikas Betreuung unterstützen und entlasten Sie in Buchholz in der Nordheide und Umgebung.

Mit der Wahl von Veronikas Betreuung entscheiden Sie sich für einen kompetenten und erfahrenen Dienstleister.

Erstklassiger Service

Unsere Leistungen in Buchholz in der Nordheide

Mit rund 20 Jahren beruflichen Erfahrungen in der Pflegebranche kann ich Sie vollumfänglich zu allen Gebieten rund um Familienunterstützung, Familienbetreuung, Haushaltshilfe, Betreuung und diversen weiteren Unterstützungen beraten. Mit Veronikas Betreuung haben Sie in Buchholz in der Nordheide also einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. 

 

Was für Veronikas Betreuung in Buchholz in der Nordheide spricht:

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Sorgfältig ausgesuchte Betreuungskräfte

Alle Mitarbeiter haben mindestens eine Basisqualifikation für Helferinnen nach § 45 SGB XI oder sind sogar Pflegefachkräfte. Alle Mitarbeiter weisen ein erweitertes Führungszeugnis vor. 

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Planung

Wir sind zuverlässig und planen die Termine nach Ihren Wünschen und Bedarf.

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Zuverlässigkeit

Eine Stamm- und Vertretungskraft wird in der Haushaltshilfe und Betreuung bei Ihnen zu Hause eingesetzt.

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Wichtige Fragen, wichtige Antworten

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Kontaktformular schnellstens zur Verfügung. 
Das Kontaktformular befindet sich am Ende dieser Seite unter dem Punkt „Kontakt aufnehmen“.

Eine Haushaltshilfe kann von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt und abgerechnet werden, wenn die Person, die den Haushalt sonst erledigt ausfällt. Es entsteht somit ein Bedarf an Unterstützung in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Voraussetzungen:

  • Kein weiteres Familienmitglied die Haushaltsführung übernehmen kann
  • Zu Beginn ein Kind im Haushalt lebt, welches das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt

In folgende Situation ist eine Genehmigung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach § 38 SGB V möglich:

  • Bei einer Krankenhausbehandlung
  • Bei Kurmaßnahmen
  • Bei Leistungen einer medizinischen Rehabilitation
  • Erkrankungen
  • Schwangerschaft und Entbindung

Ja, auch mit einer Erkrankung und einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Unterstützung von einer Haushaltshilfe. Jedoch nur, wenn keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt und Sie den Haushalt nicht weiterführen können.

Voraussetzung:

  • Sie leiden unter einer schweren Erkrankung
  • Oder einer akuten Verschlimmerung der Erkrankung…
    …Insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung

Eine Haushaltshilfe kann in folgenden Bereichen Unterstützung anbieten:

  • Haushaltsreinigung
  • Waschen und Bügeln der Kleidung
  • Erledigung der Einkäufe
  • Zubereitung der Mahlzeiten
  • Betreuung
  • Betreuung von Kindern
  • Begleitung der Kinder in den Kindergarten oder zur Schule (hier ist nicht die Anwesenheit währender Kita oder Schulzeit gemeint)

Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie!

Die Krankenkasse genehmigt eine Haushaltshilfe für:

  • höchstens vier Wochen
  • länger als vier Wochen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt
  • lebt ein Kind, welches das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet, mit im Haushalt, so verlängert sich die Anspruchsdauer auf über 26 Wochen
  • lebt im Haushalt ein Kind, welches das 12 Lebensjahr bereits vollendet hat und behindert ist, verlängert sich die Anspruchsdauer auf über 26 Wochen.
  • Die Techniker Krankenkasse, BARMER, AOK gewähren im Akutfall auch eine Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind bis zu 14 Jahre alt ist
  • Natürlich gibt es Sonderfälle und Ausnahmegenehmigung.

Unsere herzliche Kundenbetreuung berät Sie hierzu umfangreich. Bei Fragen nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf.

Der Eigenanteil für die Haushaltshilfe auf Rezept beträgt hier 10 %, jedoch mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Tag.
Von der Zuzahlung befreit sind:

  • Versicherte unter 18 Jahren
  • Ebenso Frauen in der Schwangerschaft und nach der Entbindung

Gerne unterstützen Sie die Haushaltshilfen von Veronikas Betreuung auch in der Schwangerschaft, denn auch hier gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Eine Haushaltshilfe aufgrund einer Schwangerschaft wird erst dann genehmigt, wenn die Schwangerschaft der Grund für die Einschränkung ist und zudem im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt. Manche Krankenkassen (wie z.B. die BARMER Krankenkasse) ist hier großzügiger, es muss kein Kind im Haushalt leben, um die Unterstützung einer Haushaltshilfe zu genießen.

Hierzu stellt Ihnen der Arzt eine Verordnung aus, in dem er folgende Angaben tätigt:

  1. Umfang der Unterstützung in Stunden
  2. Diagnose
  3. den Bereich der Unterstützung und
  4. die Notwendigkeit

Für eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, die über die Krankenkasse finanziert wird, nenne ich hier einige Beispiele:

  • Bettruhe
  • Risiko-Schwangerschaft
  • Mehrlings-Schwangerschaft
  • wenn eine schwangere Frau nicht schwer heben darf
  • drohende Fehlgeburt, aufgrund von Vorzeitigen Wehen oder verkürztem Muttermund

  • In der Schwangerschaft sind Sie zuzahlungsbefreit
  • Keine zeitliche Beschränkung, hier ist die ärztliche Einschätzung gefordert.

Veronikas Betreuung unterstützt und entlastet Sie in allen Formalitäten, um die Abrechnung müssen Sie sich nicht kümmern, diese wird von Veronikas Betreuung übernommen.

  1. Sie rufen uns an und schildern uns Ihr Anliegen
  2. Veronikas Betreuung klärt die Kostenübernahme bei der Krankenkasse
  3. Wir schauen welche Haushaltshilfe am besten zu Ihnen passt
  4. Gemeinsam schauen wir wann Ihre Haushaltshilfe bei Ihnen mit der Unterstützung starten kann.

Überzeugen Sie sich selbst von unseren Leistungen!

Unsere Einsatzgebiete

Veronikas Betreuung unterstützt Sie in Buxtehude, Neu Wulmstorf, Hollenstedt, Moisburg, Buchholz in der Nordheide, Rosengarten und Elstorf.

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Weitere Gebiete auf Anfrage.

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